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   LSG Bayern, 14.06.2006 - L 11 SO 28/05   

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https://dejure.org/2006,29329
LSG Bayern, 14.06.2006 - L 11 SO 28/05 (https://dejure.org/2006,29329)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.06.2006 - L 11 SO 28/05 (https://dejure.org/2006,29329)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - L 11 SO 28/05 (https://dejure.org/2006,29329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des tatsächlichen Aufenthaltsorts des Sozialhilfeempfängers im Zeitpunkt des Eintritts des sozialhilferechtlichen Bedarfs für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers; Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 14.06.2006 - L 11 SO 28/05
    Eine solche vorläufige Leistung im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit müsste nach außen erkennbar erklärt worden sein (vgl. dazu: von Wulffen, SGB X, 5.Aufl 2005, § 102 Rdnr 6 mit Hinw. auf BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1 und Schellhorn in GK-SGB X, § 102 Rdnr 16).
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Zuständig ist nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII derjenige Träger, in dessen Bereich sich der Hilfesuchende zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. des Bekanntwerdens der sozialhilferechtlichen Bedarfslage tatsächlich aufhält (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2.4.2002 - 1 M 17/02; BayLSG, Urteil vom 14.6.2006 - L 11 SO 28/05, mit der Schlussfolgerung, habe vorher kein Bedarf an Sozialhilfe bestanden, so könne sich ein solcher Bedarf auch nicht "fortsetzen"; Schlette, a.a.O., Rn. 76).
  • LSG Bayern, 09.01.2007 - L 11 B 960/06

    Bestimmung des vorläufigen Leistungsträgers für die Übernahme von

    Zudem ist zu klären, ob auf den Zeitpunkt des Antritts der Therapie bzw die 2 Monate vorher bei der Frage des gewöhnlichen Aufenthalts abzustellen ist (so BayLSG Urteil vom 14.06.2006 - L 11 SO 28/05 -) oder wegen eines gemäß § 98 Abs. 4 SGB XII iVm § 98 Abs. 2 Satz 2 sGB XII erfolgten Übertritts der Zeitpunkt des Antritts der Strafhaft bzw die zwei Monate vorher entscheidend sind.
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